Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Trainingszentrum Bad Elster / Kolonnaden Bad Brambach

Allgemeine Nutzungsbedingungen

1. Die Sächsische Staatsbäder GmbH (SSB), Badstraße 6, 08645 Bad Elster, betreibt folgende Einrichtungen:

  • Trainingszentrum Bad Elster, Badstraße 2, 08645 Bad Elster
  • Kolonnaden, Badstraße 38, 08648 Bad Brambach

Mit Unterzeichnung eines Mitgliedschaftsvertrages oder der Nutzung der Einrichtungen im Rahmen eines anderen Angebots kommt ein Vertrag mit der SSB und dem Mitglied/Nutzer zustande.


2. Nutzung der Trainingseinrichtungen

2.1 Betreuung
Die Trainingseinrichtungen verfügen in der Regel über eine personelle Betreuung. Die Weisungen des Personals sind zu beachten.
Während Öffnungszeiten ohne personelle Besetzung erfolgt die Nutzung eigenverantwortlich. Die Nutzung der Geräte hat entsprechend der körperlichen und gesundheitlichen Verfassung des Nutzers zu erfolgen.

2.2 Nutzungsvorschriften

  • Nutzung nur in Sportkleidung und sauberem, festem Schuhwerk
  • Handtuch ist beim Training immer zu unterlegen
  • Ausdauergeräte nach Nutzung desinfizieren
  • Gewichte und Hantelscheiben nach Gebrauch wegräumen
  • Telefonieren auf der Trainingsfläche ist nicht erwünscht
  • Glasflaschen und Gläser sind auf Trainingsfläche, im Nass- und Umkleidebereich aus Sicherheitsgründen verboten

2.3 Transponderband
Die Nutzung erfolgt über das von der SSB ausgegebene Transponderband.
Das Transponderband geht bei Mitgliedern mit Vertragsbeginn in deren Eigentum über.
Weitere Nutzer zahlen ein Pfand von 20,00 €, das bei Rückgabe erstattet wird.
Bei Verlust oder Beschädigung trägt der Nutzer die Kosten der Ersatzbeschaffung:

  • Mitglieder: 30,00 €
  • Weitere Nutzer: 20,00 €

2.4 Nutzungsberechtigung
Die Berechtigung gilt ausschließlich für das im Vertrag angegebene Mitglied bzw. den Käufer eines 10er-Bändchens und ist nicht übertragbar.


3. Mitgliedschaft & Beiträge

Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats fällig. Für vom Mitglied verschuldete Rückbuchungen fällt eine Gebühr von 10,00 € an (inkl. Rücklastschrift und Bearbeitung).

3.1 Vertragslaufzeit
Der Beginn der Mitgliedschaft ergibt sich aus dem Vertrag.
Die Mitgliedschaft endet, wenn sie 1 Monat vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich gekündigt wird. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag monatlich, mit Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende.

3.2 Ruhen der Mitgliedschaft
Ein Ruhen ist im gegenseitigen Einverständnis möglich bei:

  • nachgewiesener längerfristiger Erkrankung (ab 4 Wochen)
  • Schwangerschaft

Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend. Kurzzeiterkrankungen oder Hinderungsgründe (z. B. Urlaub) berechtigen nicht zum Ruhen.

3.3 Parken & weitere Berechtigungen
Mitglieder nutzen während der Trainingszeit kostenlos:

  • das Parkhaus in Bad Elster
  • die Parkfläche in Bad Brambach
    Je nach Tarif können zusätzliche Berechtigungen bestehen.
    Alle Nutzer beachten die Bade-, Sauna- und Parkplatzordnungen.

4. Videoüberwachung

Teilbereiche der Gebäude (z. B. Eingang, Trainingsraum) werden videoüberwacht.
Dies dient ausschließlich der Gefahrenabwehr, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, nicht der Nutzerüberwachung.


5. Haftung

Für Personenschäden haftet die SSB nach gesetzlichen Vorgaben.
Für Sach- und Vermögensschäden haftet die SSB nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung ist auf die Deckungssummen der Betriebshaftpflicht begrenzt.


6. Höhere Gewalt

Kann die SSB Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder unverschuldeter Umstände nicht erbringen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.


7. Verstöße

Bei groben Verstößen (z. B. Mitnahme von Nichtmitgliedern) kann die SSB den Vertrag fristlos kündigen.
In diesen Fällen können Beitragsforderungen und Schadenersatz geltend gemacht werden.


8. Datenschutz

Mitgliederdaten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
Details finden sich in den „Hinweisen zur Datenverarbeitung im Trainingszentrum Bad Elster / Kolonnaden Bad Brambach“, die bei Vertragsbeginn ausgehändigt werden.


9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine ihrem Sinn entsprechende Vereinbarung; andernfalls die gesetzlichen Vorschriften.