
Die ambulante Badekur
In unserer schnelllebigen Zeit gewinnen die Themen Gesundheit und Prävention, also Vorbeugung und Vorsorge, zunehmend an Bedeutung. Möglichen Erkrankungen, Verschlimmerungen oder Chronifizierungen kann durch eine ambulante Badekur nachhaltig entgegengewirkt werden.
Jeder gesetzlich Versicherte hat nach §23, Abs. 2 SGB V Anspruch auf eine ambulante Badekur, auch „ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort“ genannt. Sie ist seit 2021 wieder Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, die Versicherte alle drei Jahre in Anspruch nehmen können.
Dauer und Leistungen
Regulär ist eine Dauer von drei Wochen in einem staatlich anerkannten Kurort Ihrer Wahl, in Abstimmung mit Ihrem Hausarzt. Es können verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden, z.B. medizinische Bäder mit den kurortspezifischen Heilmitteln wie Moor, Mineralheilwasser oder Radon, ergänzt durch hochwertige physiotherapeutische Behandlungen, Entspannungs- und Bewegungseinheiten u.v.m.
Die private Unterkunft können Sie frei wählen, die medizinischen Anwendungen erhalten Sie im Therapiezentrum vor Ort. Optimal ist eine vorherige telefonische Anmeldung im Kurzentrum des ausgewählten Ortes.

Kosten
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
- Die Krankenkasse übernimmt 100 % der Kosten für den Kurarzt sowie 90 % der Therapie-Kosten, zum Beispiel für physikalische Behandlungen oder Krankengymnastik, sofern keine Befreiung vorliegt.
- Der Eigenanteil des Patienten beträgt 10 € pro Verordnung/Rezept sowie 10 % der Kosten für Heilmittel.
- Darüber hinaus wird die Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe bis zu einem Betrag von 16,00 € pro Tag bezuschusst. Die genaue Höhe des Zuschusses variiert je nach Krankenkasse.
Vorteile
Vorteile einer ambulanten Badekur:
- Freie Verordnungsmöglichkeit aller medizinisch notwendigen Heilmittel durch den Badearzt, z.B. Bäder, Packungen, Massagen, Krankengymnastik….
- Freie Wahl des Kurortes, der Unterkunft und des Zeitraumes (bis 6 Monate nach Bewilligung)
- Keine Belastung des Budgets des verordnenden Arztes
- Durchführung der verordneten Anwendungen, frei von häuslichen Pflichten und Alltagsstress
- Bessere Regeneration des Körpers durch Orts- und Klimawechsel
- Hohe medizinische Kompetenz im Kurort
- Entspannung für Körper, Geist und Seele und damit Erhöhung der Lebensqualität
- Auch gemeinsam mit dem Lebenspartner bei entsprechender Bewilligung möglich
Ihre Vorteile in den Sächsischen Staatsbädern:
- Weltweit stärkste Radonmineralheilquelle
- bei ambulanter Kur werden Radonvollbäder und Trinkkuren durch die Krankenkassen finanziert
- Einziges Heilbad mit allen Radon-Anwendungsformen Baden, Trinken
(Inhalieren und Spülung nur Privatleistung)
Hinweis: Radonbäder werden nur im Rahmen einer ambulanten Kur von den Krankenkassen übernommen.
Ihr Weg zur Kur


Kur ohne Antrag
Sie können auch eine Kur machen, ohne dass Sie vorher bei der Krankenkasse einen Antrag stellen müssen. Vorsorge ist besser als Nachsorge – gönnen Sie sich ab und an eine kleine Wohlfühlpause, um Erschöpfung und Krankheit vorzubeugen und um fit für ein beschwingtes und langes Leben zu sein – und zu bleiben. Die deutschen Heilbäder und Kurorte verfügen über vielseitige Angebote und sind gerne bereit, Ihnen bei der Auswahl behilflich zu sein.